Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von Managementleistungen sowie die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen, die Beratung im Bereich des allgemeinen Managements, der Personalverwaltung und der allgemeinen Betriebswirtschaft.