Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen für Unternehmen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Social-Media-Marketing, Suchmaschinenmarketing, und Kampagnenmanagement, Unternehmenskommunikation, insbesondere Pressearbeit, und erlaubnisfreie Unternehmensberatung, außerdem Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.