Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erbringung von Energieberatung, Beratung zu Bauausführungen, Baubegleitung, Bauleitung, Bauausführung sowie Bauleistungen. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB)