Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, der Hausmeisterservice und Hausmeistertätigkeiten, der Betrieb von Wohnheimen, Beherbergungsstätten und Ferienwohnungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Wohnwägen, Booten und Hausbooten, der Handel mit Aktien, sowie die Erzeugung und der Vertrieb von erneuerbaren Energien, insbesondere von Strom einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäften und Tätigkeiten.