Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung, Gründung, Verwaltung und Beteiligung an Geschäften, die Verwaltung und Beteiligung an Kapital- oder Vermögenswerten oder anderweitigen Unternehmen, Organisationen, Personengesellschaften oder anderen Gesellschaften mit oder ohne Rechtspersönlichkeit weltweit als Holding- oder Tochtergesellschaft oder Gesellschafter, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.