Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Vermietung und Verwertung eigenen Grundbesitzes aller Art. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die ihr zur Vermögensverwaltung und zur Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbe-, der Handwerksordnung und nach dem Kreditwesengesetz werden nicht erbracht.