Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Einrichten von Halteverbotszonen, Vornahme von Baubeschilderungen, die Verkehrsabsicherung und Sicherung von Arbeitsstellen, v.a. Aufstellen von Verkehrszeichen, die Abwicklung von behördlichen Genehmigungsverfahren für o.g. Bereiche, die Vermietung und der Verkauf von Geräten und Material für o.g. Bereiche und die Durchführung von Baustellenabsicherungen aller Art.