Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung des Gütertransportgewerbes insbesondere die gewerbemäßige Beförderung von Gütern jeglicher Art (mit Ausnahme von Gefahrengut) mit Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t im nationalen Verkehr sowie die Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gütern, der Handel mit Kraftfahrzeugen.