Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import, Export und Vertrieb (Handel; elektronischer Handel; stationärer Handel) von eigenen, lizenzierten und fremden Produkten, insbesondere in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Computerzubehör, Handyzubehör, Baby- und Kleinkinder-Bekleidung und Zubehör, Sportbekleidung und Unterwäsche, Merchandising-Artikel; sowie die Beratung von Herstellern bei der Erschließung neuer Handelswege/Märkte und Unterstützung bei der Bewerbung/Vermarktung dieser Produkte.