Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel online und in Geschäften mit
- Pflanzlichen Produkten aller Art
- Kosmetischen Artikeln und Zubehör
- Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln
- Merchandisingprodukten
- Lifestyleprodukten
- Kleidung
- Dekorationsartikeln
- Elektronikartikeln und -zubehör
- Küchenzubehör
- Getränke und Getränkezusätze
- Rauchzubehör
- Allen anderen Lebensmitteln
- Büchern, Zeitschriften, Filmen und sonstigen Medien
- Verpackungsmaterial,
soweit eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Ausdrücklich nicht Unternehmensgegenstand ist die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.
Weiterhin die Vergabe von Franchiselizenzen und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unernehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.