Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Einrichtung, Vermietung, Verpachtung sowie Betrieb von Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, insbesondere Errichtung und Betrieb von Restaurants und Cafés, Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Betriebsverpflegung; Verabreichung von Speisen aller Art, Verkauf warmer und angerichteter kalter Speisen, Ausschank alkoholischer und nicht alkoholischer Getränke und Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen; Betrieb eines Gastgewerbes in welcher Form auch immer; Durchführung des Party-Service für Unternehmen und Kunden jedweder Art; Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art; Vertrieb von Waren aller Art sowie Kurierfahrten und Transporte von Waren aller Art, soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist.