Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Plattenlabels und eines Musikverlages und damit insbesondere die umfassende und weltweite Vermarktung und Verwertung von Ton- und Bildtonaufnahmen von musikalischen Darbietungen auf nichtphysischem Wege sowie auf Ton- und Bildtonträgern sowie die musikverlegerische Tätigkeit, d.h. die umfassende und weltweite Auswertung von Rechten urheberrechtlich geschützter Musikwerke und -texte. Darüber hinaus ist der Zweck der Gesellschaft die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte einschließlich der sog. "Merchandisingauswertung".