Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Vermarktung von Waren verschiedener Art, insbesondere alkoholische und nichtalkoholfreie Getränke, Lebensmittel, Geschirr- und Modewaren, sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen in den Bereichen Beratung und Events in Gastronomie sowie das Betreiben von Restaurants und Schankwirtschaften.