Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Unternehmensberatung und Übernahme von Managementaufgaben, insbesondere für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, als auch Betreiben von Beherbergungsbetrieben und gastronomischen Einrichtungen sowie Planung und Konzeptentwicklung im Immobilienbereich, Erwerb, Bebauung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie Vermittlung eigener und fremder Immobilien und deren Verwaltung sowie Verwaltung eigenen Vermögens.