Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren und Produkten aller Art, insbesondere Außenhandel, Import und Export, Provisionsgeschäfte und Beratung auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich auch auf anderen, damit im Zusammenhang stehenden Bereichen zu betätigen, sich an entsprechenden Unternehmen zu beteiligen.