Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von eigenem Immobilienvermögen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie unter Ausschluss des KWG, ferner der Erwerb und die Veräußerung von eigenem Immobilienvermögen, die Beteiligung an Unternehmen aller Art sowie die Beratung bei dem Handel und
Verwaltung von Immobilienvermögen.