Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, und zwar jeweils auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im In- und Ausland sowie die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von internet-basierten und digitalen Dienstleistungen sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen und Dienstleistungen aller Art in diesem Geschäftsfeld.