Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines oder mehrerer ambulanter Pflegedienste sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung pflegeund betreuungsbedürftiger Menschen. Neben der reinen Pflege im Bereich der Grundpflege, Behandlungspflege, Außerhausbegleitung und hauswirtschaftlicher Versorgung ist auch die Beratung von Pflegeeinrichtungen sowie Pflegepersonal oder Familienangehörigen pflegebedürftiger Menschen von dem Gegenstand des Unternehmens umfasst. Hinzu kommt die genehmigte Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Pflege.