Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen, die zulassungsfreie betriebswirtschaftliche Beratung von Klein- und mittelwirtschaftlichen Unternehmen, die Vermittlung von Unternehmensanteilen und Immobilien sowie die Projektentwicklung auf eigenen oder fremden Grundstücken. Gegenstand der Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erbringung des Firmenzwecks geeignet sind.