Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Einrichtungsprodukten, Dekorationsartikeln und Mobiliar für Haus und Heim, sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, insbesondere die Beratung zur Anschaffung. Tätigkeiten und Dienstleistungen, die genehmigungspflichtig sind (§ 34 c GewO), sind nicht Gegenstand des Unternehmens.