Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veranstaltungstechnische Dienstleistungen für Messen, B2B und Endkunden; Vermietung von Veranstaltungstechnik; An- und Verkauf und Einrichten von Veranstaltungstechnik;
Betreiben von Eventlocations; Betreiben von gastronomischen Einrichtungen; Entwickeln und Vertrieb von Software; Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.