Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Veräußerung sowie Entwicklung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere bebauter und unbebauter Grundstücke und von Wohnungs- und Teileigentum, sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Projektsteuerung, Projektmanagement und Geschäftsbesorgung im Bau- und Immobilienbereich einschließlich solcher Dienstleistungen nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).