Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung sowie Verwaltung und Verwertung von Grundstücken aller Art, von eigenem Vermögen sowie eigener und fremder Gesellschaftsbeteiligungen. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrenvertreter, sofern hierfür keine gesonderten Genehmigungen notwendig sind. Beteiligung, Kauf und Übernahme an bzw. von Unternehmen im In- und Ausland, Verkauf von Unternehmen und deren Beteiligungen, Beteiligung an Unternehmen mit gleichem, ähnlichem oder fremdem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland sowie Übernahme der Geschäftsführung an diesen. Ein- und Erbringung von Consulting- und Managementdienstleistungen. Vornahme und Durchführung von allen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich und nützlich sind.