Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Immobilien-Projektentwicklung, Vermietung und Verpachtungen von Grundstücken, Wohn- und Geschäftseinheiten, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.