Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für den Betrieb von Praxen/MVZs wie Vermietung, Personal- sowie Sekretariats-Dienstleistungen und Marketing sowie der Betrieb eines Abrechnungszentrums insbesondere die Abrechnung und der Einzug (Inkasso) von Honorarforderungen gegenüber den Kostenträgern und Patienten sowie das Erbringen von allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, allen anderen Geschäften, Maßnahmen und Handlungen, jedoch keine medizinischen Tätigkeiten.