Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, Projektentwicklung und -steuerung, die WEG- (Wohnungseigentümergemeinschafts-) und Haus-Verwaltung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Keine nach Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Tätigkeiten.