Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Betrieb von Wind- und Solarkraftwerken sowie die Entwicklung von und der Handel mit Wind- und Solarkraftwerken und deren Zubehör.