Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Strom und Erdgasenergie (nicht nach dem KWG oder andern Vorschriften genehmigungspflichtige Geschäfte), Durchführung von Energiestudien, Entwicklung innovativer technologischer Energiemehrwertlösungen zur Steigerung der Energieefizienz, Energieeffiziensberatung.