Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung im In- und Ausland, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Bereich der Personalvermittlung und des Personalmanagements, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist sowie der Aufbau, der Betrieb und die Vermarktung von Softwarelösungen im Bereich der Personalvermittlung sowie des Personalmanagements.