Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten und der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von sonstigen Vermögensanlagen aller Art, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen.