Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Antiquitäten, Kunstgegenstände und Wein, samt aller damit verbundenen Beratungen sowie Beratungen betriebs- und immobilienwirtschaftlicher Art, mit Ausnahme solcher, die den rechts- oder steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, sowie Tätigkeiten als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.