Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die eigenständige Führung und Verwaltung des Amortisationskontos nach § 28r EnWG zum Zweck der Förderung und Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoff-Infrastruktur, die Veranlassung der damit verbundenen Zahlungen, die Geltendmachung und Durchsetzung von damit verbundenen Zahlungsansprüchen sowie die Wahrnehmung der mit der Führung des Amortisationskontos verbundenen sonstigen Aufgaben.
Die Gesellschaft schließt gemäß § 28r Abs. 3 Satz 9 EnWG zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Amortisationskontos als Darlehensnehmerin eine oder mehrere Darlehensvereinbamngen mit einer im Aufitrag des Bundes zwischenfinanzierenden Stelle als Darlehensgeberin ab.