Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung zur technischen, planerischen und wirtschaftlichen Entwicklung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Beratung und Betreuung von Bauherren und Planungsbeteiligten hinsichtlich der Konzeptionierung, der Baurechtschaffung und des Projektmanagements zur Entwicklung und Abwicklung von Baumaßnahmen und Investitionsvorhaben ferner die Beratung und Betreuung zur Überwachung von Bauvorhaben durch Projektentwickler, Projektsteuerer und Projektmanager nebst allen damit zusammenhängenden Leistungen. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen.