Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe und das Halten von Franchiselizenzen sowie der Betrieb von Backwaren-Franchisefilialen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Speisen und Getränke aller Art, der Verkauf, der Ausschank und die Auslieferung von Lebensmitteln und Getränken aller Art und die Herstellung, der Verkauf, der Vertrieb sowie Import und Export im Food-Bereich. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.