Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planen, Errichten, Prüfen und Vermitteln von Elektrotechnischen Anlagen; Ausführung aller Elektroinstallationsarbeiten bei Wohnungsneubau und Altbau, Industrieanlagenbau, Erweiterung/Instandsetzung bestehender Altanlagen; Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte; Elektroinstallation von Gebäuden (Gebäudetechnik); Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Elektro-Materialien