Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes.
Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung nach § 58 Nr. 1 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Ziele gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung (Förderkörperschaft).