Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Volksverständnisgedankens. Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten ("Kitas") mit dem Ziel, Kindern deutscher und nichtdeutscher Herkunftssprachen gleichberechtigte Bildungschancen in einem interkulturellen Umfeld zu ermöglichen. Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen, neben den Vorgaben des Berliner Bildungsprogramms, in der Förderung der deutschen Sprache und in der Orientierung nach Situationsansatz.