Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Risikoanalyse und Entwicklung von Deckungskonzepten für Unternehmen und Privatpersonen sowie die damit verbundene Beratung und Vermittlung von Versicherungen im Eigenvertrieb sowie über Kooperationspartner, einschließlich erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gem. § 34 d Abs. 1 GewO sowie Entwicklung, Vertrieb und Betrieb von Software- und Datenanalyse-Lösungen.