Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export und Vertrieb inklusive Vermarktung von Artikeln für den Berufs- und Freizeitbedarf, insbesondere Gurtbänder, Taschen und Funktionsbekleidung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und, soweit dies im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht im Auftrag Dritter erfolgt, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.