Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von (i) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie (ii) Immobilien) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Beratung (i) von Unternehmen und Gründern in den Bereichen Fundraising, Finanzierungen, Venture Capital, Eigenkapitalbeteiligungen, strategische Zukäufe, Exit Vorbereitungen und ähnlichen sowie (ii) in Bezug auf Immobilien. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.