Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien im In- und Ausland, jedoch nur, soweit die Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind und nur im eigenen Nahmen und auf eigene Rechnung ausgeübt werden.
Die Gesellschaft erbringt ferner Beratungs- und Management-Tätigkeiten.