Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von mittelbaren Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und ähnlichen Vermögenswerten, Consulting, Softwareentwicklung, IT-Schulung, Management-Dienstleistungen, Marketing, Videoproduktion und Unternehmensberatung sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen, ebenso In- und Export sowie Handel mit verschiedenen Waren.