Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsvertreterin für mehrere Versicherer (Mehrfachagentin) gemäß § 34d Abs. 1 Nr. 1 der GewO. Ferner die Tätigkeit des Immobilienmakler gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 der GewO, die Tätigkeit des Immobiliendarlehensvermittlers gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 der GewO und die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlers gem. § 34f Abs. 1 der GewO.