Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) "UMsDENKEN" soll strukturelle und räumliche Trennungen brechen und mit Zeitgenössische Kunstformen neuen Raum für Auseinandersetzung schaffen. "UMsDENKEN" eröffnet Perspektiven, indem verschiedene Generationen, Menschen mit verschiedenen Hintergründen, verschiedene Ansichten über Kunst an einem Ort, in einem Moment aufeinandertreffen, um gemeinsam neue Erfahrungen zu schaffen.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich Zwecke zur Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. Dies wird vor allem verwirklicht durch die Entwicklung und Aufführung von Theaterstücken zu gesellschaftlich relevanten Themen.
(4) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden