Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien; die Erlangung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen jeder Art, insbesondere kapitalmarktrelevanter Informationen; der Handel mit Waren und Rechten aller Art, sofern erlaubnisfrei möglich; die erlaubnisfreie Unterstützung von Kapitalanlegern, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kapitalanlagen durch die jeweiligen Vermittler bzw. vermittelnden Institutionen getäuscht fühlen. Es werden keinerlei Leistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erbracht. Die interessierten Anleger werden lediglich an Kapitalanlageexperten vermittelt.