Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Generierung von Kundenleads, Marketing Beratung für Firmen und Einzelpersonen bezüglich der Online Präsenz, das Erstellen von Websites sowie die Beratung von Kunden zu Kunstwerken jeglicher Art, insbesondere Antiquitäten, Gemälde und Porzellan.