Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und die Vermarktung von Ton- und Bildtonträgerproduktionen, die Herstellung und Verwertung von Film- und Fernsehproduktionen,
die Herstellung und Vermarktung von Merchandsingprodukten, die Vermarktung von Künstlerpersönlichkeitsrechten, die Durchführung des Künstlermanagements, vorrangig über Drittunternehmen, die Produktion und Durchführung von Bühnenproduktionen, die Entwicklung und Vermarktung von Mode- und Accessoirlinien und -labels, der Betrieb eines Musikverlages, der Betrieb eines Musiklables, die Durchführung aller Geschäfte, die mit den oben genanntenTätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.