Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Gesellschaften jeder Rechtsform. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran in jeder zulässigen Form beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie die Verwaltung und/oder Geschäftsführung von solchen anderen Unternehmen übernehmen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck zum Gegenstand haben.