Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung und Bebauung, Vermietung und Vermarktung von eigenem Grundbesitz ausschließlich auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, jedoch mit Ausnahme von handwerklichen Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung und Tätigkeiten gem. § 34c Gewerbeordnung.