Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Anteilen an anderen Unternehmen, die Vermögensverwaltung für Dritte, die Erbringungen von kaufmännischen Dienstleistungen für Unternehmen sowie die Beratung von Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.